FAQ2021-12-06T16:24:54+00:00

Hier bleibt keine Frage offen

Der perfekte Umzug darf nicht dem Zufall überlassen werden

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Wir von A&G Logistic stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die häufigsten Fragen haben wir hier bereits gesammelt. Sollte dennoch eine Frage unbeantwortet bleiben, können Sie sich einfach an uns wenden. Hier geht es zum Kontaktformular.

Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?2021-10-04T23:24:56+00:00

Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeit zur Bezahlung an:

Bargeldzahlung:
Die Bezahlung erfolgt direkt nach Auftragsbeendigung. Bitte beachten Sie, dass eine Bankomatzahlung nicht möglich ist.

Überweisung:
Bei der Zahlmethode „Überweisung“ erhalten Sie Ihre Rechnung einen Werktag nach der Auftragsbeendigung und können den Betrag innerhalb von 14 Tagen überweisen.

Kann ich im LKW mit zur neuen Wohnung fahren?2021-10-04T23:14:10+00:00

Nein, aus versicherungstechnischen Gründen ist das leider nicht möglich.

Wie sicher ich am einfachsten einen Parkplatz für den Umzugswagen?2021-10-04T23:14:19+00:00

Beim Magistrat könnten Sie eine Genehmigung für eine vorübergehende Halteverbotszone beantragen. Bitte achten Sie hier auf die fristgerechte Stellung.
Gerne übernehmen wir dies auch für Sie. Bitte geben Sie uns spätestens 7 Tage vor Ihrem Umzug den Auftrag hierzu.

Welcher Inhalt gehört in welchen Umzugskarton?2021-10-04T23:14:25+00:00

Schwere Gegenstände wie z.B. Bücher, Porzellan, Glas, Akten und Ordner gehören in einen Bücherkarton. Dieser unterscheidet sich vom Standardkarton hinsichtlich Stabilität und Größe. Denken Sie beim Packen daran, dass diese von Menschenhand getragen werden müssen und nicht über 25 kg wiegen sollten.

Für Ihre Kleidung, speziell für hängende Kleidung wie z.B.: Hemden, Kleider, Jackett, Blusen etc., empfiehlt sich eine Kleiderkiste. Einfaches Umhängen in diese Kleiderkisten ermöglicht einen komfortablen Transport und Einhängen.

Alle weiteren Inhalte Ihrer Schränke können Sie in den Standard-Umzugskarton verstauen.

Wie teuer ist eigentlich ein Umzug?2021-10-05T18:07:46+00:00

Pauschale Antworten gibt es darauf nicht, denn die Kosten für einen Umzug sind unterschiedlich. Unser Preisliste soll Ihnen helfen ein erstes Preisgefühl zu erhalten. Die errechneten Umzugskosten stellen kein individuelles Angebot dar. Vielmehr werden sie aufgrund unserer Erfahrungswerte in kürzester Zeit kalkuliert. Um die Umzugskosten genau einschätzen können, ist es immer ratsam einen unserer Umzugsberater zu kontaktieren, selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne Ihr individuelles Umzugsangebot.

Woher bekomme ich Umzugskartons?2021-10-04T23:14:45+00:00

Bei uns erhalten Sie Qualitätskartons zur Miete oder zum Kauf. Wir liefern Ihnen rechtzeitig ausreichend Verpackungsmaterial in höhster Qualität an. Sollten Sie nicht alles benötigen, nehmen wir die Materialien selbstverständlich am Umzugstag wieder zurück.

Was ist beim Packen von Umzugskartons zu beachten?2021-10-04T23:14:51+00:00

Wir empfehlen Umzugskartons niemals bis zum Rand zu füllen. Jeder Karton sollte die Obergrenze von 20 Kilo nicht überschreiten. Packen Sie schwere Gegenstände nach unten. Umzugskartons mit Porzellan und Geschirr sollten ausreichend auspolstert werden, damit es zu keinen Beschädigungen beim Transport kommt. Packpapier eignet sich am besten dafür. Zeitungspapier ist nur bedingt geeignet, da Druckerschwärze abfärben kann.

Welche Informationen benötigt das Umzugsunternehmen für eine Angebotserstellung?2021-10-04T23:16:34+00:00

Für das Umzugsunternehmen ist die zu befördernde Menge, Beförderungswege, Stockwerke, Aufzug, benötigtes Verpackungsmaterial, Haltebedingungen, De- und Montagen, Ein- oder Auspackarbeiten relevant. Um Ihnen ein passendes Angebot erstellen zu können, ist die beste Möglichkeit eine Besichtigung zu vereinbaren. Alternativ einfach unser Anfrageformular ausfüllen und abschicken.

Wann soll ich mit dem Einpacken beginnen?2021-10-04T23:15:19+00:00

Je besser Sie sich vorbereiten, desto mehr Zeit haben Sie um sich am Umzugstag entspannt zurücklehnen zu können. Eine Faustformel gibt es hierfür nicht.
Spätestens 2 Wochen vor Ihrem Umzug sollte der Schrankinhalt, den Sie nicht häufig benötigen in Angriff genommen werden. Um Ihre Wohnqualität nicht leiden zu lassen, packen Sie die notwendigsten Dinge erst einen Tag vor Umzug zusammen. Dies sollten jedoch nicht aus mehr als 15 Umzugskartons bestehen.

Welchen Service bieten Sie noch an ?2021-10-04T23:16:39+00:00

Service Leistungen im Rahmen eines Umzuges können u. A. folgende sein:

  • Ein- und Auspacken der Kartons
  • De- und Montage der Möbel
  • sämtliche Bohr- und Dübel arbeiten die anfallen, z. B. Gardinenstangen anbringen, Spiegel aufhängen, etc.
  • Entrümplungen/Entsorgungen
  • Beantragung und Aufstellungen von Halteverbotszonen
  • Anlieferung und Abholung der Umzugsmaterialien
  • Klavier- und Flügeltransport
  • Küchen De- und Montage
  • Anschlüsse von Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd und Co.
  • Verpacken von empfindlichen Möbeloberflächen, Bildern, Skulpturen, Spiegeln etc. in Noppenfolie
Sind meine Güter versichert?2021-10-04T22:55:18+00:00

Wer packt, haftet auch. Bestimmte Wertsachen, Tiere und Pflanzen oder elektronische Anlagen sind generell nicht versichert, selbst wenn Speditionen den Umzug übernehmen.

Ein Haftungsausschluss für den Umzugsunternehmer entsteht, wenn ein Schaden durch ein so genanntes „unabwendbare Ereignis“ entsteht. Dazu gehören etwa Unfallschäden in Folge von Blitzeis oder wenn Sachschäden durch Dritte entstehen, die dann aber nicht festgestellt werden können.
Wer sich auch gegen solche „unabwendbaren Ereignisse“ absichern möchte, sollte eine entsprechende Umzugstransportversicherung abschließen. Diese Transportversicherung kann entweder auf den Neuwert oder den Zeitwert der zu versichernden Gegenstände abgeschlossen werden. Die Kosten für eine solche Versicherung sind von den individuellen Anforderungen des Umziehenden abhängig. Eine erste Beratung kann in der Regel der Umzugsunternehmer vornehmen, der auch die Police für den Kunden abschließen kann.

Beim Umzug entstandene Schäden müssen zunächst entsprechend dokumentiert werden. Hier bietet es sich bei besonders gefährdeten Objekten (wie beispielsweise besonders sperrige Möbel) den Zustand auch vor dem Umzug – etwa mit entsprechenden Fotos – zu dokumentieren. Wer einen entstandenen Schaden beim Umzugsunternehmen reklamieren will, muss die gesetzlichen Fristen beachten. „Sofern möglich, sollten Schäden sofort während des Umzugs dem Teamleiter gemeldet und auf dem Arbeitsschein festgehalten werden. Offen ersichtliche Schäden sind dem Spediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung schriftlich spezifiziert anzuzeigen. Nicht offen ersichtliche Schäden müssen dem Umzugsunternehmen spätestens 14 Tage nach Ablieferung gemeldet worden sein. Generell gilt, dass der Schaden schriftlich spezifiziert und gemeldet werden muss.

Unser Versprechen – 100% Kundenzufriedenheit

Unser Versprechen – 100% Kundenzufriedenheit

“Professionelle Arbeit geleistet! Zuverlässige Firma. Bin sehr zufrieden. Kann ich nur weiterempfehlen. Vielen Dank an die Firma und Mitarbeiter.”

“Ich hab meinen Umzug von Baden (AT) nach Flensburg (DE) mit der Firma A&G Logistic abgewickelt! Schnell, pünktlich & seriös! Ein großes Lob an den Chef für die rasche Abwicklung. Immer wieder gerne!”

“Hat alles super funktioniert, schnell gearbeitet, alles gut verpackt und sehr freundliche Mitarbeiter. Kann ich nur weiterempfehlen!”

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